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Auskünfte zu Freistellungen und Registerauszügen
Wir sind im Besitz aller für öffentliche Aufträge erforderlichen Unterlagen. Folgende Unterlagen stellen wir Ihnen gern nach telefonischer oder elektronischer Anfrage zu:

- Freistellungsbescheinigungen Krankenkasse,
- Freistellungsbescheinigung Finanzamt,
- Handelsregisterauszug,
- Handwerkerkarte,
- Gewerbezentralregisterauszug
Seit März 2010 wird die CE Zertifizierung aller neuen Aussenbauteile (ausser bei Denkmalen) gefordert. Dies ist Standart bei unseren Produkten.
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